Allgemeine Informationen zu Pharmazeutischen Dienstleistungen

Mit dem VOASG (Vor-Ort-Stärkungsgesetz) wurde der Anspruch auf pharmazeutische Dienstleistungen gesetzlich festgeschrieben. Dabei handelt es sich um Leistungen, die über die Verpflichtung zur Information und Beratung gemäß § 20 der Apothekenbetriebsordnung hinausgehen. Die pharmazeutischen Dienstleistungen umfassen Maßnahmen der Apotheken zur Verbesserung der Sicherheit und Wirksamkeit einer Arzneimitteltherapie.


Welche Leistungen sind das und wie können Sie davon profitieren?


Seit Juni 2022 dürfen Apotheken die ersten fünf pharmazeutischen Dienstleistungen anbieten.

Die Kosten für diese Leistungen werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Welche pharmazeutischen Dienstleistungen können wir Ihnen anbieten?


Dienstleistung

Wer hat Anspruch?

Wer führt durch?

Dienstleistung

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Dienstleistung

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Dienstleistung

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Beratung bei Polymediaktion

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit mindestens 5 Arzneimitteln in Dauertherapie

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Nach der Organtransplantation

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen nach Organtransplantation

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Medikationsberatung bei Krebs

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen, die orale Antitumortherapeutika einnehmen

Wer führt durch?

Apotheker/-innen mit entsprechender Fortbildung

Betreuung bei Bluthochdruck

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen mit Bluthochdruck

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Üben der Inhalationstechnik

Wer hat Anspruch?

Patienten/Patientinnen ab 6 Jahren, die Inhalativa verordnet bekommen

Wer führt durch?

Pharmazeutisches Personal der Apotheke

Wird ein Rezept von Ihrem Arzt benötigt?

Nein – ein Rezept benötigen Sie nicht. Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern.


Wie kann man eine pharmazeutische Dienstleistung in Anspruch nehmen?

Bitte vereinbaren Sie mit uns einen Termin für die Beratung. Wir nehmen uns dann die Zeit, um Sie umfassend zu beraten.

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Wünschen Sie eine Beratung zu einem anderen Thema? Sprechen Sie uns gerne an, wir können Ihnen dann sicherlich weiterhelfen.


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